Flugplatzordnung

Für den Modellflugplatz des Modellflugverein Stauden e.V.    
Stand 01.11.2022

  1. Personenkreis

Die Nutzung des Fluggeländes ist nur Vereinsmitgliedern sowie Gastfliegern mit einer Tagesmitgliedschaft und Flugschülern mit einem betreuenden Fluglehrer erlaubt.

Gastflieger können gemäß Satzung eine Tagesmitgliedschaft erwerben. Der Gastfliegerbeitrag ist sofort bar zu bezahlen. Pro Person dürfen nicht mehr als 5 Tagesmitgliedschaften vergeben werden.

Flugschüler müssen stets von einem Vereinsmitglied als Fluglehrer betreut werden.

  1. Versicherungsschutz

Für die Aufnahme des Flugbetriebs ist immer ein gültiger Versicherungsschutz notwendig. Jeder Platzbenutzer hat seinen Versicherungsschutz dem Flugleiter auf Verlangen nachzuweisen.

  1. Flugmodelle

Auf dem Modellfluggelände findet Flugbetrieb mit Segel-, Elektro-, Verbrenner- und Turbinenmodellen statt.

Hubschrauber, Multicopter und Drohnen dürfen nur geflogen werden, wenn dadurch der Betrieb von Flächenmodellen nicht beeinträchtigt wird und ein Mindestabstand von 50m zum Vorbereitungsraum eingehalten wird.

Modelle mit Kolbenmotoren dürfen nur betrieben werden, wenn sie den Schallpegel LA = 82 dB(A)/25m nicht überschreiten und im Lärmpass eingetragen sind. Modelle mit Turbinenstrahltriebwerk dürfen nur betrieben werden, wenn sie den Schallpegel LA = 90 dB(A)/25m nicht überschreiten und im Lärmpass eingetragen sind.

Die Schallpegelmessung wird vom Lärmschutzbeauftragten des Vereins durchgeführt und im Lärmpass dokumentiert. Die Messung muss wiederholt werden, wenn am Modell Veränderungen erfolgen, die die Schallemission beeinflussen (z.B. Motor, Schalldämpfer, Luftschraube).

Es dürfen nicht mehr als 2 Modelle mit Kolbenmotor oder 2 Modelle mit Turbinenstrahltriebwerk gleichzeitig in der Luft sein. Der gleichzeitige Betrieb von Modellen mit Turbinenantrieb und Modellen mit Kolbenmotor ist nicht zulässig.

Es dürfen nur Flugmodelle mit einer Gesamtmasse von maximal 25 kg betrieben werden.

  1. Fernsteueranlagen

Fernsteueranlagen müssen die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Die benutzten Frequenzen sind gegebenenfalls im Flugbuch und an der Frequenztafel zu kontrollieren.

  1. Aufnahme und Ende des Flugbetriebs

Jeder Platzbenutzer muss sich vor Aufnahme des Flugbetriebes beim Flugleiter melden und sich mit Uhrzeit, Fernsteuerfrequenz und Art des Antriebes (Elektro/Verbrenner/Turbine) im Flugbuch eintragen. Das Beenden des Flugbetriebes ist ebenfalls im Flugbuch mit Uhrzeit einzutragen.

  1. Flugbetriebszeiten

Der Betrieb von Flugmodellen ist in der Zeit von Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang zulässig. Flugmodelle mit Verbrennungsmotor dürfen innerhalb dieses Zeitrahmens jedoch nur von 9.00 bis 20.00 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen dürfen von 12 bis 13 Uhr keine Modelle mit Verbrennungsmotor betrieben werden. An Karfreitag und Allerheiligen dürfen keine Modelle mit Verbrennungsmotor betrieben werden.

  1. Flugleiter

Flugleiter ist immer das erste volljährige, stimmberechtigte Vereinsmitglied das sich im Flugbuch einträgt. Wenn der Flugleiter selber fliegen oder den Platz verlassen will,  muss er dies dem im Flugbuch nächsteingetragenen anwesenden Mitglied mitteilen. Dieses Mitglied ist dann neuer Flugleiter.

Der Flugleiter übt für den Platzhalter das Hausrecht auf dem Gelände aus. Er hat den Flugbetrieb zu überwachen und die Einhaltung der Flugbetriebsordnung im Auftrag des Vereins sicher zu stellen. Er hat sich vom ausreichenden Versicherungsschutz der Piloten zu überzeugen.

Der Flugleiter ist dafür verantwortlich, dass nur solche Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, von denen er festgestellt hat, daß sie die für dieses Modellfluggelände zulässige Schallpegelgrenze nicht überschreiten. Er hat den Betrieb von Flugmodellen welche die zulässige Schallpegelgrenze überschreiten oder bei denen er nicht feststellen kann, ob sie die Schallpegelgrenze einhalten, zu untersagen.

Bei Unregelmäßigkeiten hat der Flugleiter im Flugbuch festzuhalten:

– Ort, Datum, Uhrzeit der Unregelmäßigkeit

– Typ u. Bezeichnung des(der) beteiligten Flugmodells(e)

– Unregelmäßigkeitsursache, -verlauf, -folgen (Personen-, Sach-, Drittschäden)

– Wetter vor, während und nach der Unregelmäßigkeit

– beteiligte Flugmodellsteuerer mit Namen und Anschrift

– Zeugen mit Namen und Anschrift

– Sonstige Beteiligte (Geschädigte usw.) mit Namen und Anschrift

  1. Sicherheitsvorschriften

Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, daß die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere anderer Personen und Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden.

Auf dem gesamten Vereinsgelände besteht Alkoholverbot, an das sich Piloten und Zuschauer zu halten haben. Ausnahmen sind möglich bei Vereinsveranstaltungen wie z.B. Flugplatzfest.

Anfänger und Personen mit offensichtlich unsicherem Flugstil müssen mit Hilfe eines erfahrenen Modellfliegers (Fluglehrer) fliegen. 

Das Starten und Landen ist nur auf der dafür vorgesehenen Start- und Landefläche erlaubt. Während des Start- und Landevorgangs muss diese frei von unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen sein.

Straßen und Wege innerhalb des ausgewiesenen Flugraumes dürfen nicht unter 25 Meter über Grund überflogen werden. Dies gilt nicht für Start- und Landevorgänge wenn sichergestellt ist, dass sich auf dem betreffenden Wege- oder Straßenabschnitt auf mindestens 25m Breite keine Personen aufhalten oder störende Gegenstände (z.B. Kraftfahrzeuge) befinden.

Das Anfliegen von Personen und Tieren sowie das Überfliegen des Vorbereitungsraumes und von Personengruppen und Fahrzeugabstellplätzen in einer Höhe von weniger als 25m ist nicht zulässig. Soweit sich auf benachbarten Feldern Personen aufhalten, dürfen diese Felder nicht übergeflogen werden.

Landwirtschaftliche Arbeiten haben Vorrang vor dem Modellflugbetrieb. Der landwirtschaftliche Verkehr und die Bewirtschaftung der anliegenden Flächen dürfen nicht durch parkende Fahrzeuge behindert werden.

Die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Piloten beobachtet werden können. Sie haben anderen bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen.

Beim Steuern der Modelle dürfen die Piloten nicht weiter als 10 m voneinander entfernt stehen um Störungen zu vermeiden. Veränderungen des Fluges (Start, Landung, etc.) sind durch Zuruf den anderen Piloten mitzuteilen.

Bei Flugbetrieb ist ein Windrichtungsanzeiger aufzustellen. Bei starken Winden oder sonstigen Umständen, die ein sicheres Fliegen beeinträchtigen können, darf nicht geflogen werden.

Start- und Landebahn, Parkplätze sowie Vorbereitungs- und Zuschauerraum sind zu beachten. Zuschauer und Kinder dürfen sich nur innerhalb des Zuschauerraumes aufhalten. Eltern haben die Aufsichtspflicht über ihre Kinder. Das bedeutet insbesondere auch, daß die Kinder anwesender Piloten beaufsichtigt werden müssen und nicht die Sicherheit des Flugbetriebes stören dürfen.

Die Höchstgeschwindigkeit auf den Zufahrtswegen zum Flugplatz beträgt 25 km/h. Es darf nicht abseits der Zufahrtswege gefahren werden. Fahrzeuge sind auf dem ausgewiesenen Parkplatz abzustellen. Bei zu wenig Parkmöglichkeit haben Fahrzeuge von Piloten die am Flugbetrieb teilnehmen Vorrang vor anderen

Die Sauberhaltung des Platzes und seiner Umgebung ist Aufgabe jeden Modellfliegers und Besuchers. Abfälle sind mitzunehmen.

  1. Weitere Auflagen zum Betrieb von Flugmodellen mit Turbinenantrieb

Turbinen dürfen nur in Verbindung mit einer elektronischen Kontrolleinheit (ECU) betrieben werden. Beim Starten der Turbine muss ein geeigneter Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe vorhanden sein. Die Turbine ist beim Starten mit dem Lufteinlass gegen den Wind zu richten und es dürfen sich keine Personen im Bereich des Abgasstrahls aufhalten. Beim Starten mit Flüssiggas gilt im nahen Umkreis um das Modell Rauchverbot.

  1. Verhalten bei Unfällen

Bei Unfällen mit ernsterem Personenschaden oder schwerem Sachschaden ist sofort die Polizeiinspektion in Zusmarshausen zu verständigen. Ebenso muß umgehend der 1. Vorstand des MFV Stauden verständigt werden. Dies ist Aufgabe des Flugleiters oder einer von ihm beauftragten Person.

Polizeiinspektion Zusmarshausen – Tel: 08291 / 9024  oder Notruf 110          

  1. Haftungsausschluß

Das Betreten und Benutzen des Modellflugplatzes geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Von Seiten des Modellflugverein Stauden e.V. ist keinerlei Haftung zu erwarten.


Die Flugplatzordnung steht hier für den Download zur Verfügung:

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